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Beitragsordnung
Die Erstellung der Einkommensteuererklärung und diverse andere Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Sie entrichten - eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 12,00 € inkl. MwSt. - einen sozial nach dem Einkommen gestaffelten Jahresbeitrag . Die Beiträge bewegen zwischen 47,00 und 245,00 €
Die Mitgliedschaft kann jährlich gekündigt werden.
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus 1. Bruttoarbeitslohn siehe Lohnsteuerkarte 2. Bruttobetrag der Renten, Versorgungsbezüge, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Lohnersatzleistungen 3. Mieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung 4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1. bis 4. genannten Einnahmen zusammengerechnet.
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Bemessungsgrundlage in Euro
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Mitgliedsbeitrag in Euro incl. 19% MwSt
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bis 10.000
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47,00
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von 10.001 bis 15.000
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69,00
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von 15.001 bis 23.000
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79,00
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von 23.001 bis 30.000
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98,00
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von 30.001 bis 40.000
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110,00
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von 40.001 bis 48.000
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130,00
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von 48.001 bis 55.000
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160,00
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von 55.001 bis 60.000
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180,00
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von 60.001 bis 70.000
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198,00
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von 70.001 bis 80.000
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220,00
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über 80.000
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245,00
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Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend. |
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